Warum wurde die Agentur gegründet und was soll sie erreichen?
Die Gründung einer „Agentur für Disruptive Innovationen in der Cybersicherheit und Schlüsseltechnologien“ (ADIC) wurde im März 2018 durch die Koalitionspartner von CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag verankert – und im Sommer desselben Jahres mit dem Namen „Agentur für Innovation in der Cybersicherheit“ (Cyberagentur) vom Bundeskabinett beschlossen.
Die Bundesregierung dürfe nicht zusehen, wenn der Einsatz sensibler Informationstechnik mit hoher Sicherheitsrelevanz in Deutschland von Drittstaaten kontrolliert werde, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) im Sommer 2018 zur Agentur-Idee. „Mit der Einrichtung der Agentur soll Deutschland bei der Cybersicherheit im internationalen Vergleich die Führung, aber zumindest eine Spitzenposition übernehmen.“ Die damalige Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ergänzte, der Staat müsse in der digitalen Welt eine Schutzfunktion wahrnehmen – und dafür Eigenverantwortung übernehmen.
Mit diesem Auftrag wurde die Agentur im Sommer 2020 von der Bundesregierung in der privatwirtschaftlichen Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gegründet und wird seither aufgebaut. Die Bundesrepublik Deutschland ist alleinige Gesellschafterin. Sie wird gemeinsam vertreten durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie das Bundesministerium der Verteidigung.
Heißt das, die Cyberagentur forscht?
Nein, das Team der Cyberagentur hat zwar einen klaren Fokus auf Forschung und Innovation, forscht aber nicht selbst.
Wenn wir – im Austausch mit den Expert:innen der staatlichen Behörden und Einrichtungen – Schlüsseltechnologien und hohe Innovationspotenziale für die Cybersicherheit herausgearbeitet haben, entwickeln wir Programme und Projekte. Auf dieser Basis beauftragen wir Forscher:innen-Teams aus Wissenschaft und Wirtschaft, nach Lösungen zu suchen – und begleiten den Forschungsprozess über die gesamte Dauer hinweg. Unser Hauptinteresse gilt wagnisbehafteten Vorhaben, die im Erfolgsfall eine große Wirkung haben. Die gewonnenen Erkenntnisse werden der Bundesrepublik zur Verfügung gestellt.
Wie vergibt die Agentur Geld und können Unternehmen und Forschungseinrichtungen Zuwendungen beantragen?
Die Agentur vergibt keinerlei Zuwendungen, sondern schreibt konkrete Forschungsaufträge aus. Dabei nutzt sie verschiedene Instrumente der öffentlichen Auftragsvergabe. Die Agentur hat bis 2023 zunächst 240 Millionen Euro zur Verfügung, wovon der überwiegende Teil in Forschungsprojekte fließen soll.